Wie stiften?

„Eine Vision für die Zukunft – das eint viele Menschen, die ihr Vermögen oder ihr Erbe in eine Stiftung einbringen möchten“
Sie interessieren sich für die Errichtung einer eigenen Stiftung, einer Treuhandstiftung oder eines Stiftungsfonds? Sie möchten mit einer Spende oder Zustiftung direkt helfen? Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Spenden und Zustiftungen
Eine Spende kommt direkt dem Projekt zugute, welches Sie unterstützen möchten. Dies geben Sie in dem Verwendungszweck bei einer Spende an. Geben Sie keinen Zweck an, dann wird Ihre Spende für ein Projekt verwendet, welches bald unterstützt wird. Ihre Spende hilft in jedem Fall.
Wissenswert: Ihre Spende ist steuerlich absetzbar und hilft unmittelbar.
Eine Zustiftung fließt in das Grundstockkapital einer Stiftung und wird ertragsbringend angelegt. Mit den erwirtschafteten Erträgen werden anschließend Projekte gefördert, die dem Satzungszweck entsprechen. Sie geben im Verwendungszweck zwingend „Zustiftung“ an. Diese Art der Unterstützung ist langfristig.
Wissenswert: Ihre Zustiftung ist steuerlich absetzbar und hilft nachhaltig.
Nutzen Sie Ihre Geburtstagsfeier oder andere Feste und wünschen Sie sich eine anlassbezogene Spende oder Zustiftung. Dazu beraten wir Sie gerne.
Stiftungen
Eine Stiftung garantiert Ihnen, dass Ihr Vermögen über den Tod hinaus dem von Ihnen bestimmten Zweck zugutekommt. Sie kann einen Namen tragen, der die Erinnerung an die Stifterin oder den Stifter bewahrt. Privatpersonen und juristische Personen haben die Möglichkeit, eine Stiftung zu errichten. Stiftungen sind meist gemeinnützig, sofern sie dem Gemeinwohl dienen. Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt hat eine Stiftung steuerliche Vorteile. Es wird unterschieden nach selbständiger Stiftung, Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds.
Die selbständige Stiftung steht unter staatlicher Aufsicht, es sei denn, es handelt sich um eine kirchliche Stiftung. Diese dienen überwiegend kirchlichen Aufgaben oder der Stifterwille war, dass die Kirche diese verwaltet oder beaufsichtigt.
Bei der Treuhandstiftung wird das Vermögen zum Beispiel an die Liudger-Stiftung übertragen, die dieses gewinnbringend anlegt. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben, den Sie in der Satzung bestimmt haben. Das gestiftete Vermögen wirkt durch seine Erträge und wird selbst nicht angetastet, so dass die Stiftung dauerhaft besteht.
Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Als Teil des Grundstockvermögens einer selbständigen Stiftung dient der Fonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß der Stiftungssatzung. Bei der Errichtung eines Stiftungsfonds haben Sie die Möglichkeit, zu entscheiden, wie die Erträge aus Ihrer Zustiftung verwendet werden sollen. Außerdem können Sie dem Stiftungsfonds Ihren Namen geben und das Fondsvermögen jederzeit durch weitere Zustiftungen aufstocken.
Kontakt
Liudger-Stiftung
GemeinschaftsStiftung im Bistum Münster
Domplatz 28 | 48143 Münster
0251 495-1140