Liudger-Stiftung

Wie stiften?

„Eine Vision für die Zukunft – das eint viele Menschen, die ihr Vermögen oder ihr Erbe in eine Stiftung einbringen möchten“

Falls Sie an der Errichtung einer eigenen Stiftung, einer Treuhandstiftung oder eines Fonds unter dem Dach der Liudger-Stiftung interessiert sind, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie bei Ihrem Vorhaben für Ihr gemeinnütziges Engagement.

 

Stiftung

Sie möchten sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren?

Mit der Errichtung einer Stiftung erhalten Sie die Garantie, dass Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus dem von Ihnen bestimmten Zweck zugute kommt.

Sie kann einen Namen tragen, der die Erinnerung an die Stifterin oder den Stifter bewahrt.
Privatpersonen, aber auch juristische Personen haben die Möglichkeit unter dem Dach der Liudger Stiftung eine Treuhandstiftung zu errichten.

Wir legen das übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben, den Sie in der Satzung bestimmt haben. Das gestiftete Vermögen wirkt durch seine Erträge und wird selbst nicht angetastet, so dass die Stiftung dauerhaft besteht.

Zudem bringt eine Stiftung steuerliche Vergünstigungen bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes.
Selbstverständlich ist es auch möglich eine eigene kirchliche Stiftung zu errichten.

Stiftungsfonds

Sie möchten konkrete Projekte fördern?

Dann werden mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds nur Aktivitäten finanziert, die diesen Projekten zugute kommen.

Stiftungsfonds sind speziell für Stiftungen aufgelegte Fonds. Als Teil des Grundstockvermögens einer Stiftung dient der Fonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß Stiftungssatzung.
Bei der Errichtung eines Stiftungsfonds haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, wie die Erträge verwendet werden sollen.

Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Als Teil des Grundstockvermögens einer Stiftung dient der Fonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß der Stiftungssatzung. Bei der Errichtung eines Stiftungsfonds haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, wie die Erträge aus Ihrer Zustiftung verwendet werden sollen. Außerdem ist es möglich dem Stiftungsfonds Ihren Namen zu geben und das Fondsvermögen jederzeit durch weitere Zustiftungen aufzustocken.

Kontakt

Liudger-Stiftung
GemeinschaftsStiftung im Bistum Münster
Domplatz 28 | 48143 Münster
0251 495-1140